Ab sofort ist für die Projekte auch die Ermittlung der Heizlast nach EN 12831 möglich

Die Euro-Norm DIN EN 12831 (Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast) löste am 1. April 2004 die DIN 4701 (Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden), Teile 1, 2 und 3 ab.

Die Neuauflage der neuen Norm enthält im Wesentlichen folgende Unterschiede in den Berechnungsabläufen zur DIN 4701:
Transmissionswärmeverluste
Lüftungswärmeverluste
Zusatz-Aufheizleistung durch unterbrochenen Heizbetrieb
Wegfall des Auslegungszuschlages
Formblätter

Das verbindliche Beiblatt 1 zur DIN EN 12831 regelt die Ablösung der bisherigen Wärmebedarfsberechnung nach DIN 4701: Auf Seite 1 heißt es: „Mit Erscheinen dieses Beiblattes beginnt eine Übergangsfrist von 6 Monaten, in der DIN 4701-1 bis -3 noch angewendet werden dürfen.“ Seit Erscheinen im April 2004 ist die 6-Monats-Übergangsfrist zum Oktober 2004 abgelaufen. Jeder Planer muss also jetzt nach DIN EN 12831 rechnen.

Diese Berechnung kann von mir ohne weiteres ausgeführt und die entsprechenden Ergebnisse auf die neuen Formblätter ausgegeben werden, selbst eine Vergleichsberechnung zur DIN 4701 ist jederzeit möglich.






Aktuelle Meldungen

  • Ab sofort ist für die Projekte auch die Ermittlung der Heizlast nach EN 12831 möglich
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